26.04.2024

Wichtige Änderung bei der TV-Versorgung

Die Gesetzeslage hat sich geändert: Ab dem 1. Juli 2024 benötigen Mieterinnen und Mieter einen eigenen TV-Vertrag. Wir zeigen Ihnen, wie es geht!

Mit der Novelle soll der Glasfaserausbau für ein schnelleres Internet vorangetrieben werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Verbraucherschutz. Ab dem 1. Juli 2024 zahlen Mieterinnen und Mieter ihre Kabelfernsehgebühren nicht mehr im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ihren Vermieter. Um weiterhin Kabel-TV empfangen zu können, müssen sie einen eigenen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abschließen. Dies rechnete dann direkt mit Ihnen ab. 

Wie geht es jetzt weiter?
Das regionale Telekommunikationsunternehmen willy.tel versorgt bereits seit vielen Jahren den Bestand der fluwog mit Kabel-TV. Durch frühzeitige Aufnahme der Verhandlungen sowie den Vertragsabschluss zur Modernisierung des Multimediainfrastruktur wurde der Großteil der Wohnanlagen bereits mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH -fiber to the home) ausgestattet. Gleichzeitig haben wir, exklusiv für unsere Mitglieder, Sonderkonditionen ausgehandelt. Wichtig war uns dabei, dass die Kabelfernsehgebühr nicht wesentlich teurer wird als bisher und dass vorhandene Geräte und Einstellungen weiter genutzt werden können.

Was ändert sich für Sie?
Ihre Wohnung wurde bereits ausgestattet und verfügt nun über einen sogenannten Medienconverter:

Alle wesentlichen Informationen haben wir Ihnen schriftlich mitgeteilt oder Sie wurden von unseren Mitarbeitenden bei Abschluss des Mietvertrags auf die Notwendigkeit des Abschlusses eines Einzelvertrags hingewiesen.

Optional können Sie den Einzelvertrag mit willy.tel bequem in nur wenigen Klicks über www.willytel.de/tv-paket abschließen. Sie benötigen lediglich die ID Ihres Medienconverters, welche sich direkt am Gerät ablesen lässt. Gedruckte Anträge liegen in unserer Geschäftsstelle bereit, sprechen Sie uns gerne an. 

Ist Ihre Wohnung noch nicht ausgestattet worden:

Im Moment besteht für Sie noch kein Handlungsbedarf! Schließen Sie daher nicht übereilt einen TV-Einzelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen ab. Lassen Sie sich auch nicht zu einem Vertrag für einen Glasfaseranschluss überreden. Auch bei Ihrem bisherigen Telefon- oder Internetanbieter ändert sich nichts. Wir informieren Sie sobald Sie tätig werden müssen, Ihre TV-Versorgung ist sichergestellt.

Parallel zum Ausbau des Glasfasernetzes bleibt in Ihrer Wohnung das schnelle Koaxialkabelnetz bestehen, das schon heute Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit ermöglicht. Wenn Ihre Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen ist, müssen Sie nicht zwingend zu einem Glasfaseranbieter wechseln. Verträge, die Sie für das Koaxialnetz abgeschlossen haben, bleiben solange gültig, wie Sie es wünschen.


Vorsicht vor Haustürgeschäften!
Einige Internet- und Telefonanbieter versuchen, an der Haustür Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Vertragsabschlüssen mit anderen Anbietern überreden. Denn Drittanbieter erhalten keinen Zugang zu den Häusern der Genossenschaft, um dort ihre eigene Infrastruktur zu installieren. Bis voraussichtlich Ende 2025 wird der Ausbau des Glasfasernetzes der fluwog-Wohnungen abgeschlossen sein.
 

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